Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Februar 2019 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 5.000,- EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen früheren Beginn der Regelaltersrente (RAR) der am 16. Dezember 2011 verstorbenen Versicherten H K, deren Erben die Kläger sind.
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