LAG Köln - Urteil vom 28.03.2024
6 Sa 324/23
Normen:
BGB § 626;
Fundstellen:
AA 2024, 111
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 20.04.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 6890/22

Fristlose Kündigung einer Prokuristin wegen Zugangsverschaffung zu Mailaccounts der Mitarbeiter

LAG Köln, Urteil vom 28.03.2024 - Aktenzeichen 6 Sa 324/23

DRsp Nr. 2024/7648

Fristlose Kündigung einer Prokuristin wegen Zugangsverschaffung zu Mailaccounts der Mitarbeiter

Lässt sich eine Prokuristin mittels eines Tickets an den IT-Dienstleister die Möglichkeit eines Zugriffs auf Email-Accounts von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einräumen, so stellt dies allein ohne Hinzutreten weiterer Tatschen, keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar.

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 20.04.2023 - 6 Ca 6890/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626;

Tatbestand