Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.11.2013 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses seitens der Beklagten, die als außerordentliche, hilfsweise ordentliche am 19.03.2013 ausgesprochen wurde.
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