Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 4. Dezember 2014 - 21 Ca 2237/14 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten im Wesentlichen über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten sowie um einen Teilzeitantrag nach §
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