Die Parteien streiten über die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen Arbeitgeberkündigung der Beklagten gegenüber der Klägerin.
Die, ausweislich der vorgelegten Unterlagen, am 00.00.1961 geborene, verheiratete, Klägerin war auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages vom 15.09.1992 (Bl. 13/14 d. A.) im Kreisaltenheim G., dessen Rechtsträger die Beklagte ist, bei dieser als Verwaltungsangestellte zunächst im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung und seit 01.05.2000 mit einer Vollzeitbeschäftigung als Heimleiterin mit einer Vergütung nach Vergütungsgruppe III (der Anlage 1a zum)
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|