SG Karlsruhe, - Vorinstanzaktenzeichen S 3 KR 1342/06
Fristgerechte Ladung im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2006 - Aktenzeichen L 5 KR 4375/06
DRsp Nr. 2007/19808
Fristgerechte Ladung im sozialgerichtlichen Verfahren
Es ist nicht ordnungsgemäß geladen, wenn die Mindestladungsfrist des § 202SGG i.V.m. § 217ZPO von drei Tagen nicht eingehalten wird. Dabei kommt es für eine fristgerechte Ladung auf die tatsächliche Kenntnisnahme des Betroffenen in seinem Herrschaftsbereich an.