Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 17. Juni 2008 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens von der Beklagten die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines Arbeitsunfalles am 8. Juni 1973; vorab ist die Einhaltung der Klagefrist streitig.
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