Fristbeginn für die Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers einer GmbH
BGH, Urteil vom 15.06.1998 - Aktenzeichen II ZR 318/96
DRsp Nr. 1998/16415
Fristbeginn für die Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers einer GmbH
»a) Für den Fristbeginn der außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 2BGB ist bei der GmbH grundsätzlich die Kenntnis der Mitglieder der Gesellschafterversammlung in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung maßgeblich. Daher löst nicht schon deren außerhalb der Gesellschafterversammlung, sondern erst die nach dem Zusammentritt erlangte Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Tatsachen den Lauf der Ausschlußfrist aus (Abweichung von der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt: Urt. vom 2. Juni 1997 - II ZR 101/96, DStR 1997, 1338 f.).b) Wird allerdings die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH von ihren einberufungsberechtigten Mitgliedern nach Kenntniserlangung von dem Kündigungssachverhalt unangemessen verzögert, so muß sich die Gesellschaft so behandeln lassen, als wäre die Gesellschafterversammlung mit der billigerweise zumutbaren Beschleunigung einberufen worden.«
Normenkette:
BGB § 626 Abs. 2 ;
Tatbestand:
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