Das mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Urteil des Bundesgerichtshofs wurde in einem Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz in dem den Parteien bekanntgegebenen Termin vom 6. Februar 1963 verkündet und am 12. April 1963 in vollständiger Form mitgeteilt. Ein Antrag nach §
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