Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 3. November 2014 -
Der Beklagte hat die Kosten des Berufungszulassungsverfahrens zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 9.882,00 € festgesetzt.
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