Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung(EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 (ABl. L 230, S. 6) geänderten und aktualisierten Fassung, sodann in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 3811/86 des Rates vom 11. Dezember 1986 geänderten Fassung (ABl. L 355, S. 5) Art. 14c Abs. 1 Buchstabeb (jetzt Art. kel 14c Buchstabe b), Anhang VII ;
Fundstellen:
NJW 2003, 1380
Vorinstanzen:
Tribunal du travail Tournai (Belgien) - Beschluss vom,
Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften - Personen, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und eine selbständige Tätigkeit ausüben - Geltung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit jedes dieser Mitgliedstaaten - Gültigkeit des Artikels 14c Absatz 1 Buchstabe b, jetzt Artikel 14c Buchstabe b, und des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsfreiheit - Soziale Sicherheit - Bestimmung der anwendbaren Rechtsvorschriften - Personen, die im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten gleichzeitig eine Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis und eine selbständige Tätigkeit ausüben - Geltung der Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit jedes dieser Mitgliedstaaten - Gültigkeit des Artikels 14c Absatz 1 Buchstabe b, jetzt Artikel 14c Buchstabe b, und des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
[Institut national d'assurances sociales pour travailleurs indépendants [Inasti] gegen Claude Hervein, Hervillier SA [C-393/99], Guy Lorthiois, Comtexbel SA [C-394/99]]1. Die Prüfung der vorgelegten Fragen hat nichts ergeben, was die Gültigkeit - des Artikels 14c Absatz 1 Buchstabe b und des Anhangs VII der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten Fassung und - des Artikels 14c Buchstabe b und des Anhangs VII der Verordnung Nr. 1408/71 in der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3811/86 des Rates vom 11. Dezember 1986 geänderten Fassung beeinträchtigen könnte.
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