»1. Zur Frage des Freizeitausgleichs, wenn der dienstplanmäßig freie Tag auf einen Wochenfeiertag fällt. 2. Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb eines Freischichtsystems, wenn die in die dienstplanmäßig freie Zeit fallenden Wochenfeiertage entgegen der Vertrags-/Tariflage als Vergünstigung arbeitszeitmindernd berücksichtigt werden.«
Normenkette:
AVR Anlage 5 §§ 1, 2;
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 16 Ca 544/98