Der Kläger war seit 1989 bei der Firma S GmbH zu einem Monatsgehalt von zuletzt 4.850,-- DM brutto beschäftigt. Diese Firma kündigte das Arbeitsverhältnis fristgemäß am 28. Juni 1993 zum 31. Dezember 1993. Am 30. September 1993 wurde über das Vermögen der Firma das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter bestellt.
Der Kläger hat im vorliegenden Verfahren zunächst seine Ansprüche auf Arbeitsentgelt und vermögenswirksame Leistungen für die Monate von Oktober bis Dezember 1993 geltend gemacht. Diese Ansprüche hat der Beklagte anerkannt, das Arbeitsgericht hat den Beklagten dem Anerkenntnis gemäß verurteilt.
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