BSG - Urteil vom 06.04.2000
B 11 AL 55/99 R
Normen:
AFG § 134 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 134 Abs. 2 Nr. 2 ; MStaatÜbk Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LSG Schleswig-Holstein, vom 12.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen L 3 AL 92/97
SG Schleswig, vom 27.10.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 Ar 228/96

Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen Doppelstaaters gleichgestellte beitragspflichtige Beschäftigung

BSG, Urteil vom 06.04.2000 - Aktenzeichen B 11 AL 55/99 R

DRsp Nr. 2000/7979

Freiwilliger Wehrdienst in den dänischen Streitkräften eines deutsch-dänischen Doppelstaaters gleichgestellte beitragspflichtige Beschäftigung

1. Durch den freiwilligen Wehrdienst in den dänischen Streitkräften legt ein deutsch-dänischer Doppelstaater eine der beitragspflichtigen Beschäftigung gleichgestellte Zeit iS. des § 134 Abs. 2 Nr. 2 AFG zurück. 2. Soweit die Übernahme eines internationalen Übereinkommens in das deutsche Wehrrecht die Möglichkeit eröffnet, der Wehrpflicht gegenüber der Bundesrepublik Deutschland durch freiwilligen Wehrdienst in einem anderen Staat zu genügen, bedarf der Grundsatz, dass nur in Dienststellen bei einem inländischen Hoheitsträger geleisteter Dienst einer Beitragspflicht begründenden Beschäftigung gleichsteht, einer Einschränkung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 134 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 Buchst. b, § 134 Abs. 2 Nr. 2 ; MStaatÜbk Art. 5 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1;

Gründe:

I

Der Rechtsstreit betrifft einen Anspruch auf originäre Arbeitslosenhilfe (Alhi) vom 15. August 1996 bis 6. April 1997; die Beteiligten streiten darüber, ob ein in den dänischen Streitkräften geleisteter Wehrdienst von 10 Monaten den Zugang zu dieser Leistung eröffnet.