Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 8. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin auf ihren Antrag hin als selbstständig Tätige in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig ist.
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