I. Die Klägerin verlangt von der Beklagten Freistellung von Schadensersatzansprüchen aus einem Verkehrsunfall, den sie im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Beklagte mit dem von dieser zur Verfügung gestellten Pkw verursacht hat.
Die Klägerin ist Studentin und war für die Beklagte im Februar und März 2003 nach einer zweitägigen Schulung als Promoterin im Rahmen einer Aktion für die "D H Promotion" tätig. Die Beklagte stellte ihr für die Tätigkeit ein im Eigentum der Firma E stehendes Kfz zur Verfügung. Auf dem Weg zum geplanten Einsatzort in Regensburg verursachte die Klägerin am 05.02.2003 einen Verkehrsunfall, bei dem das Fahrzeug beschädigt wurde.
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