1. Die Berufung wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die finanzielle Abgeltung von 19 Urlaubstagen aus dem Jahre 2014.
Die 1953 geborene Klägerin war bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängern seit Ende Mai 2005 als Design-Engineer beschäftigt. Die Beklagte mit Sitz in C-Stadt unterhält in A-Stadt eine Niederlassung, der die Klägerin zugeordnet war.
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