LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 11.03.2022
L 15 SO 142/18
Normen:
SGG § 193;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 11.06.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 184 SO 53/16

Freistellung von Kosten wegen der Inanspruchnahme eines ambulanten PflegedienstesErbringung von Assistenzleistungen während eines stationären KrankenhausaufenthaltesBegriff des Lebensmittelpunkts

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.03.2022 - Aktenzeichen L 15 SO 142/18

DRsp Nr. 2022/15011

Freistellung von Kosten wegen der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes Erbringung von Assistenzleistungen während eines stationären Krankenhausaufenthaltes Begriff des Lebensmittelpunkts

Ein selbstgewählter Lebensmittelpunkt besteht bei einem vorübergehenden Krankenhausaufenthalt weiterhin in der eigenen Wohnung fort.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 11. Juni 2018 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 193;

Tatbestand

Der Kläger begehrt vom Beklagten, hilfsweise von der beigeladenen Krankenkasse, die Freistellung von Kosten in Höhe von 16.669,94 Euro durch Zahlung an den beigeladenen ambulanten Pflegedienst für von diesem erbrachte Assistenzleistungen während seines Krankenhausaufenthaltes vom 22. Januar 2013 bis zum 25. Februar 2013.