Auf die Berufung wird der Beklagte unter Aufhebung des Urteils vom 01. Dezember 2015 sowie unter Aufhebung des Bescheids vom 06. Januar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25. Februar 2015 verurteilt, die Klägerin vom Vergütungsanspruch ihres Prozessbevollmächtigten für das Widerspruchsverfahren W-95504-00635/15 in Höhe von 166,60 EUR freizustellen. Der Beklagte hat der Klägerin die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten für den gesamten Rechtsstreit zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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