Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 01.10.2009 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.040,14 EURO brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 09.06.2009 zu zahlen. Die weitergehende Zinsklage wird abgewiesen.
Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
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