Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Stuttgart vom 20.04.2021 (L
Außergerichtliche Kosten sind auch im zweiten Rechtszug nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt der Sache nach die Fortführung des durch eine Berufungsrücknahmefiktion beendeten Rechtsstreits (L
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