Forschungsstudium in der DDR als Pflichtbeitragszeit der gesetzlichen Rentenversicherung
LSG Saarland, Urteil vom 01.12.2005 - Aktenzeichen L 1 RA 14/04
DRsp Nr. 2008/9048
Forschungsstudium in der DDR als Pflichtbeitragszeit der gesetzlichen Rentenversicherung
Ein Forschungsstudium in der ehemaligen DDR ist als eine "Hochschulausbildung" anzusehen, die nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 248 Abs. 3 S. 2 Nr. 1SGB VI keine Beitragszeit und damit kein Erwerbstatbestand für Beitragszeiten ist, da die wissenschaftliche Weiterqualifizierung mit dem Ziel der Promotion im Vordergrund stand, auch wenn hierfür nach der pauschalen Studentenversicherung der DDR eine Pflichtversicherung bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]