Auf die Berufung des Klägers wird das am 12.11.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main teilweise abgeändert, soweit die Klage abgewiesen wurde.
Der Beklagten wird bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 € und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ersatzordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an ihrem Vorstand, untersagt,
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