Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 15.03.2017 -
Die Klägerin hat 70 % und der Beklagte 30 % der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
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