Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 8. Dezember 2016 -
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.349,05 Euro festgesetzt.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Zahlung vereinnahmter Fahrgelder.
Der Kläger betreibt einen Busbetrieb. Der Beklagte war bei dem Kläger von August 2013 bis November 2013 sowie von Januar 2014 bis März 2015 als Busfahrer beschäftigt.
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