I
Die Beteiligten streiten über Säumniszuschläge.
Der Kläger ist Konkursverwalter über das Vermögen einer Kommanditgesellschaft (KG). Deren bei der Konkurseröffnung (1997) rückständige Gesamtsozialversicherungsbeiträge entrichtete das Arbeitsamt an die Beklagte als Einzugsstelle (§ 141n Abs 1 Satz 1 des Arbeitsförderungsgesetzes >
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|