Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 06.07.2018 in der Fassung des Beschlusses vom 24.01.2019, Aktenzeichen
Die Kläger haben die Kosten der Rechtsmittelinstanzen zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf einen Gebührenwert bis 19.000 € festgesetzt.
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