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Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung eines Antrages auf Förderung einer Strukturanpassungsmaßnahme gemäß § 415 Abs 3 Sozialgesetzbuch Drittes Buch - Arbeitsförderung - (SGB III).
Die klagende Aktiengesellschaft (AG) ist 2001 durch formwechselnde Umwandlung aus der "EWAG Energie- u. Wasserversorgungsgesellschaft mbH K. " (im Folgenden: GmbH) hervorgegangen. Die GmbH beantragte mit einem Ende März 1998 bei der Beklagten eingereichten "Antrag auf eine Strukturanpassungsmaßnahme Ost für Wirtschaftsunternehmen" die Förderung der Tätigkeit einer Sachbearbeiterin/Vermessungstechnikerin im Bereich "Vermessung/Kartierung" in der Zeit vom 1. April 1998 bis 31. März 1999. Aus den dem Antrag beigefügten Anlagen ergab sich, dass eine Frau M. als Arbeitnehmerin gegen ein monatliches Arbeitsentgelt von 2.200 DM bei 40 Wochenstunden beschäftigt werden sollte. Frau M. wurde im genannten Zeitraum von der GmbH tatsächlich in der angegebenen Weise beschäftigt.
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