LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 04.04.2007
L 7 AL 755/07 ER-B
Normen:
MPhG § 12 ; SGB III § 60 § 61 § 77 § 85 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Karlsruhe, vom 08.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 AL 5410/06

Förderung einer Ausbildung zum Physiotherapeuten als Maßnahme der Weiterbildung

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.04.2007 - Aktenzeichen L 7 AL 755/07 ER-B

DRsp Nr. 2007/19945

Förderung einer Ausbildung zum Physiotherapeuten als Maßnahme der Weiterbildung

Die Abgrenzung, ob es sich bei einer Maßnahme um eine solche der Berufsausbildung oder der beruflichen Weiterbildung handelt, ist allgemein unter Berücksichtigung des Charakters der Maßnahme nach objektiven Kriterien vorzunehmen. Maßgeblich ist nicht die Perspektive des Teilnehmers der Maßnahme, sondern vielmehr die konkrete Ausgestaltung des Bildungsangebots selbst. Setzt der Besuch einer 3-jährigen Fachschule für Physiotherapie keine besonderen Berufskenntnisse oder Berufserfahrungen voraus, so liegt keine Weiterbildung vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

MPhG § 12 ; SGB III § 60 § 61 § 77 § 85 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Karlsruhe, vom 08.01.2007 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 AL 5410/06