LAG Baden-Württemberg, vom 17.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 46/04
ArbG Stuttgart, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 7187/03
Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur Abgabe vertragsbegründender Willenserklärung mittels elektronischer Benachrichtigung
BAG, Urteil vom 04.10.2005 - Aktenzeichen 9 AZR 598/04
DRsp Nr. 2006/7491
Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur Abgabe vertragsbegründender Willenserklärung mittels elektronischer Benachrichtigung
»Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.«
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