BAG - Urteil vom 04.10.2005
9 AZR 598/04
Normen:
AktG §§ 57 71 ; HausTWG § 1 ; BGB §§ 126a 126b 133 145 151 157 241 242 249 611 ; EGBGB Art. 229 § 5 ; UmwG § 20 ;
Fundstellen:
AG 2006, 632
AuR 2006, 170
BAGE 116, 104
BB 2006, 2088
DB 2006, 1217
MDR 2006, 877
NZA 2006, 545
ZIP 2006, 866
Vorinstanzen:
LAG Baden-Württemberg, vom 17.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 46/04
ArbG Stuttgart, vom 10.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 24 Ca 7187/03

Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur Abgabe vertragsbegründender Willenserklärung mittels elektronischer Benachrichtigung

BAG, Urteil vom 04.10.2005 - Aktenzeichen 9 AZR 598/04

DRsp Nr. 2006/7491

Förderung des Erwerbs noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch Gewährung zweckgebundener Arbeitgeberdarlehen - keine Rückzahlung des Darlehens bei schuldhaft verletzter Aufklärungspflicht - kein widerrufliches Rechtsgeschäft bei Aufforderung zur Abgabe vertragsbegründender Willenserklärung mittels elektronischer Benachrichtigung

»Ein Arbeitgeber, der den Erwerb noch nicht börsennotierter Aktien der Muttergesellschaft durch die Gewährung von zweckgebundenen Arbeitgeberdarlehen fördert, ist verpflichtet, die Arbeitnehmer über die besonderen Risiken aufzuklären, die mit einem möglichen Scheitern des angestrebten Börsengangs verbunden sind. Die schuldhafte Verletzung der Aufklärungspflicht führt zu einem Anspruch des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rückzahlung des Darlehens Zug um Zug gegen Rückgabe der Aktien.«

Orientierungssätze: