SG Berlin, Beschluß vom 12.01.2007 - Aktenzeichen S 22 AL 4250/06 ER
DRsp Nr. 2007/3177
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Das dritte Ausbildungsjahr einer dreijährigen Ausbildung zur Logopädin ist nicht als Maßnahme der beruflichen Weiterbildung förderungsfähig, wenn die Finanzierung durch die Antragstellerin selbst sichergestellt ist. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]