SG Mannheim, vom 08.05.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 AL 13/01
Förderung der beruflichen Fort- bzw Weiterbildung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.12.2002 - Aktenzeichen L 12 AL 2148/02
DRsp Nr. 2006/24077
Förderung der beruflichen Fort- bzw Weiterbildung
Es liegt eine begrenzte Bewilligung iS von § 426 Abs 2SGB III vor, wenn eine Leistung für die Dauer der gesamten Maßnahme dem Grunde nach zugebilligt, jedoch nur für einen begrenzten Zeitraum tatsächlich zugesprochen wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]