SG Stuttgart, vom 19.08.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 AL 510/98
Förderung der beruflichen Bildung
LSG Baden-Württemberg, Beschluß vom 15.12.1999 - Aktenzeichen L 13 AL 3600/98
DRsp Nr. 2006/23666
Förderung der beruflichen Bildung
Der Anspruch auf finanzielle Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit eines frei gewählten Praktikums im Ausland wird durch das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte nach Art 12 Abs 1GG nicht gedeckt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]