Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 21. März 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat der Klägerin auch deren notwendige außergerichtliche Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
I
Im Streit stehen Leistungen an die Klägerin nach dem
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