Die Parteien streiten über die Höhe einer tariflichen Zulage.
Die Beklagte mit Sitz in O. betreibt seit dem 01.01.1993 die ihr von der damaligen Bundesanstalt für Flugsicherung übertragenen Aufgaben der Luftverkehrskontrolle und Flugsicherung in Deutschland.
Der am 27.06.1963 geborene Kläger, zurzeit 38 Jahre alt, seit 1992 Diplom-Ingenieur für Elektrotechnik, begann im Januar 1994 bei der Beklagten eine Ausbildung zum Fluglotsen. Am 23.12.1994 legte er hierfür die theoretische Abschlussprüfung ab. Am 21.07.1995 erwarb er nach erfolgter Arbeitsprobe die Erlaubnis zur Flugverkehrskontrolle (FVK) für die Verwendungsbereiche Flugplatzkontrolle, Anflugkontrolle und Bezirkskontrolle.
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