Auf die Berufung der Klägerin wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 02.11.2009 aufgehoben und der Rechtsstreit an das Sozialgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Endentscheidung vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob das vor dem Sozialgericht (
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