Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. November 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt die Überführung von Versorgungsanwartschaften nach dem
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