LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 12.02.2014
L 1 RS 4/13
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8 Abs. 2; AAÜG § 8 Abs. 3 S. 1; AAÜG Anl. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 11.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 242/11

Fiktive Einbeziehung eines im Postzeitungsvertrieb beschäftigten Ingenieurs in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen L 1 RS 4/13

DRsp Nr. 2014/11843

Fiktive Einbeziehung eines im Postzeitungsvertrieb beschäftigten Ingenieurs in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz der ehemaligen DDR

Die Erfüllung der sachlichen Voraussetzung für eine fiktive Einbeziehung in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz setzt voraus, dass ingenieurtechnische Arbeiten entsprechend dem verliehenen Ingenieurtitel ausgeführt wurden, also im Wesentlichen Aufgaben verrichtet wurden, die zum Fachbereich des verliehenen Ingenieurtitels gehörten (BSG, Urt v 18. Dezember 2003 - B 4 RA 20/03 R - und v 7. September 2006 - B 4 RA 47/05 R - juris).

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. November 2012 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8 Abs. 2; AAÜG § 8 Abs. 3 S. 1; AAÜG Anl. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Kläger begehrt die Überführung von Versorgungsanwartschaften nach dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG).