Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mannheim vom 18. September 2014 (Az.:
Für den Kläger wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt die Bestimmung eines Verhandlungstermins, da nach seiner Ansicht die Klage entgegen der Ansicht des Arbeitsgerichts nicht als zurückgenommen gelte.
Der anwaltlich vertretene Kläger begehrt im Ausgangsverfahren von der Beklagten die Anpassung seiner Betriebsrente gemäß §
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