1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 10. August 2009 - 4 Sa 7/09 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2009 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Januar 2009 -
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