Der am 22.05.58 geborene Kläger ist seit dem 9. 4. 1984 bei dem Bezirksamt ... der Beklagten als Arbeiter beschäftigt. Aufgrund arbeitsvertraglicher Vereinbarung finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des BMT-G II Anwendung. Mit Schreiben vom 7. 1. 1985 wurde dem Kläger mitgeteilt, dass der Beginn seiner Beschäftigungszeit, das Lohndienstalter und das Jubiläumsdienstalter auf den 9. 4. 1984 festgesetzt sei (Bl. 9 d.A.).
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