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Die Beteiligten streiten in der Rechtsbeschwerdeinstanz noch darüber, ob die Arbeitgeberin das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen verletzt hat.
Die Arbeitgeberin befaßt sich mit Serviceleistungen für die Automobilindustrie. Beim Antragsteller handelt es sich um den für den Betrieb der Arbeitgeberin in Emden gebildeten Betriebsrat. Dort ist eine Stammbelegschaft von 70 gewerblichen und 12 kaufmännischen Mitarbeitern beschäftigt.
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