I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 05.06.2019 -
1. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 nach der Entgeltgruppe E9 der Entgeltordnung zum
2. Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin ab dem 01.01.2019 nach der Entgeltgruppe E9a der Entgeltordnung zum
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