Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 29. Juli 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch des Klägers auf Feststellungen der Beklagten nach dem
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