Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Feststellung der Zeiten vom 27. Juli 1973 bis 30. Juni 1990 als Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) sowie der während dieses Zeitraums erzielten Arbeitsentgelte nach dem
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