Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 12. Mai 2022 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob der Kläger einen Anspruch auf Feststellung von weiteren Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem hat.
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