Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 25.06.2020 geändert. Der Bescheid vom 09.06.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.10.2018 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers dem Grunde nach zu 1/5.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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