Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 14.08.2018 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat dem Kläger auch die außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren zu erstatten.
Die Beteiligten streiten über die Anerkennung eines Arbeitsunfalls.
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