Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 02.11.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten steht die Gewährung einer Verletztenrente aufgrund des Arbeitsunfalls vom 27.10.2009 im Streit.
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