Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. März 2013 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Beklagte die Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) zurücknehmen durfte.
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