LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 30.01.2014
L 1 RS 18/13
Normen:
AAÜG § 1 Abs. 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8; AAÜG Anl. 1 Nr. 1;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 15.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 704/11

Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Meliorationsingenieur

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30.01.2014 - Aktenzeichen L 1 RS 18/13

DRsp Nr. 2014/7061

Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz; Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen durch einen Meliorationsingenieur

Ein Meliorationsingenieur erfüllt nicht die persönliche Voraussetzung für eine (fiktive) Einbeziehung in das Zusatzversorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 15. März 2013 wird zurückgewiesen.

Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

AAÜG § 1 Abs. 1; AAÜG § 5; AAÜG § 8; AAÜG Anl. 1 Nr. 1;

Tatbestand:

Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Beklagte die Feststellung höherer Entgelte für Zeiten der fiktiven Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVItech) zurücknehmen durfte.