BSG - Urteil vom 14.11.2013
B 2 U 27/12 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;
Fundstellen:
DB 2014, 6
Vorinstanzen:
LSG Baden-Württemberg, vom 24.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 5220/10
SG Heilbronn, vom 28.09.2010 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 U 1988/09

Feststellung eines auf dem Weg von der Arbeitsstätte zum Wohnort erlittenen Motorradunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei wiederholter Heimfahrt

BSG, Urteil vom 14.11.2013 - Aktenzeichen B 2 U 27/12 R

DRsp Nr. 2014/5158

Feststellung eines auf dem Weg von der Arbeitsstätte zum Wohnort erlittenen Motorradunfalls als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung bei wiederholter Heimfahrt

Nimmt der Beschäftigte seine versicherte Tätigkeit nach Rückkehr in den Betrieb wieder auf, steht er auf dem Rückweg zu seinem Wohnort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, ohne dass es auf die rechtliche Qualität des Hinwegs ankommt.

Die Revision wird zurückgewiesen.

Die Beklagte hat dem Kläger dessen außergerichtliche Kosten auch für das Revisionsverfahren zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten über die Feststellung eines Arbeitsunfalls in der Wegeunfallversicherung.